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Zukunftsquartier Hasenkopf
Die Stadt Marburg plant ein neues Wohnquartier am Hasenkopf im Stadtteil Ockershausen/Stadtwald. Das Quartier soll zukunftsfähiges, klimagerechtes und sozial durchmischtes Wohnen bieten und mit alternativen Mobilitätsangeboten punkten.
© Patricia Grähling, Stadt Marburg
Das Projekt im Überblick
Marburg braucht nach aktuellen Prognosen rund 3.500 zusätzliche Wohnungen bis 2035. Dabei fehlt es vor allem an Angeboten für Wohnungssuchende mit geringem Einkommen. Nur der Bau neuer Wohnungen kann diesen Bedarf decken.
Im neuen Stadtquartier am Hasenkopf will die Stadt Marburg rund 330 Wohneinheiten entstehen lassen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum. Auch Genossenschafts- und Gemeinschaftswohnprojekte sollen ermöglicht werden.
Das Plangebiet umfasst rund neun Hektar. Der für die Bebauung vorgesehene Bereich ist auf eine Fläche von weniger als sechs Hektar begrenzt. Den Übergang zur freien Landschaft sollen öffentliche Grünflächen bilden, die als Streuobstwiesen gestaltet werden und gleichzeitig als Ausgleichsflächen für die Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden festgesetzt werden.
Unter dem Motto „Hasenkopf – Leben in guten Nachbarschaften“ wurde, nach umfangreicher Beteiligung der Öffentlichkeit, ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben. Dabei sollten die klimatischen Auswirkungen, der Umgang mit Starkregenereignissen sowie die drei Säulen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales) berücksichtigt werden. Auch ein innovatives Mobilitätskonzept war gewünscht, ebenso wie die Berücksichtigung der vielfältigen Ideen und Anregungen aus dem Beteiligungsprozess.
- Im September 2021 wurden die Ergebnisse des städtebaulichen Wettbewerbs präsentiert.
- Im Februar 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Siegerentwurf die Grundlage für die weitere Planung bilden soll. Das Büro Lohrer-Hochrein aus München erhielt den Auftrag zur Weiterentwicklung und Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfes.
Von 2018 bis 2019 gab es zahlreiche Beteiligungsformate mit Marburger Bürgerinnen und Bürgern. Das Video gibt einen Einblick in die kreativen Workshops und zeigt, dass die Bürger*innen nicht nur Teil des Prozesses waren, sondern vielmehr Expert*innen sind, wenn es um ihre Stadt geht. Ihre Ideen, Wünsche und Bedürfnisse flossen schließlich in den Auslobungstext ein.
Der städtebauliche Entwurf
Das Büro Lohrer-Hochrein hat in Abstimmung mit dem Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz den städtebaulichen Entwurf weiterentwickelt. Dieser wurde der Öffentlichkeit im Mai 2023 vorgestellt. Darin sind die Ergebnisse aus dem städtischen Klimaanpassungskonzept bereits eingeflossen, ebenso wie weitere Ideen aus den Beteiligungsworkshops.
Das Plangebiet für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern soll auf sechs Hektar begrenzt werden. Zwischen den Gebäuden gibt es bereits Planungen für die Wegestruktur – mit einem Mix aus Radwegen, Fußpfaden ohne Versiegelung und Erschließungswegen für Feuerwehr und Entsorgungsfahrzeuge. Auch Fahrzeugstellplätze für Menschen mit Behinderung in den Höfen der einzelnen Gebäudegruppen sind vorgesehen. Grundsätzlich sind Parkplätze aber in einer gemeinsamen Mobilitätszentrale am Quartierseingang eingeplant – im Verbund mit Carsharing, Fahrrad-Sharing, Packstation, einem Radreparatur-Punkt und einer neuen Bushaltestelle.
Außerdem soll das gesamte Niederschlagswasser vor Ort versickern und nicht in die Kanäle gelangen, etwa mit Dachbegrünung und dezentralen Retentionsflächen. Weitere ökologische Bausteine sind Grünflächen, die für die Freihaltung der Kaltluftbahnen sorgen, sowie Vorschläge für Hofbäume und Fassadenbegrünungen.
© Büro lohrer.hochrein landschaftsarchitekten und stadtplaner gmbh
Das Bauleitplanverfahren
Im Juni 2023 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das sogenannte Bauleitplanverfahren für den Hasenkopf zu starten. Das bedeutet: Es wird geplant, wo und wie in Zukunft gebaut werden darf. Das Bauleitplanverfahren umfasst zwei Schritte:
- die Neuaufstellung des Bebauungsplans und
- die Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das ganze Stadtgebiet dar – zum Beispiel für Wohnen, Landwirtschaft oder Grünflächen. Im "Regionalplan Mittelhessen 2010" ist das Gebiet am Hasenkopf bereits als Fläche vorgesehen, auf der gebaut werden darf („Vorranggebiet Siedlung Planung“). In Marburgs eigenem Flächennutzungsplan ist es aber bisher noch als landwirtschaftlich genutzte Fläche eingetragen. Deshalb muss dieser Plan geändert werden – es sollen Bauflächen, aber auch öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen neu ausgewiesen werden.
Der Bebauungsplan gilt nur für einen bestimmten Bereich und enthält Regelungen darüber, wie ein Grundstück im Detail bebaut werden darf, zum Beispiel:
- welche Dacharten verwendet werden dürfen oder
- wie viele Stockwerke ein Gebäude haben darf.
Dieser Plan ist für alle rechtlich verbindlich, so dass sich alle, die in einem Gebiet bauen wollen, daran halten müssen.
- Vom 31. März bis 25. April 2025 fand der erste Beteiligungsschritt zum Bauleitplanverfahren Hasenkopf – die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit – statt.
- Am 3. April 2025 hat die Stadt Marburg im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung in Ockershausen den Bebauungsplan-Vorentwurf sowie erste Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung vorgestellt.
Die nächsten Schritte
Fragen und Antworten zum Zukunftsquartier Hasenkopf
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen zum geplanten Wohnquartier
Rückblick: mehrstufiges Beteiligungsverfahren
Grundlage der Überlegungen zum Wohnungsneubau im Marburger Westen waren die Marburger Wohnungsmarktanalyse und das Wohnraumversorgungskonzept. Letzteres enthält unter anderem eine umfassende Analyse möglicher Neubaustandorte. Dabei zeigte sich, dass die Erschließung neuer Wohngebiete dringend erforderlich ist. Allerdings eignen sich nur wenige Gebiete, um preiswerte, geförderte Wohnungen in größerem Umfang neu zu bauen.
Zur Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbes wurde ein umfassender Beteiligungsprozess gestartet, der sich über zwei Jahre zog und in zwei Phasen durchgeführt wurde.
Die zentralen Dokumente im Überblick
Ansprechperson
| Manuela Klug | |
| FachdienstleitungAmt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz (Fachdienstleitung) Bauamt Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6100 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: Manuela.Klug@marburg-stadt.de | |
| Monika Brüning | |
| Amt / Bereich Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz Bauamt Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-6103 Telefax: 06421 201-1636 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.deE-Mail: Monika.Bruening@marburg-stadt.de | |
Organisationseinheit
| Fachdienst 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz | |
| Bauamt Barfüßerstraße 11 35037 Marburg Telefon: 06421 201-1635 Telefax: 06421 201-1636 E-Mail: stadtplanung@marburg-stadt.de | Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:00 Uhr
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